Wichtige Hinweise zu unseren Schutzmaßnahmen gegen COVID-19

Liebe Kunden,

 

erst einmal möchten wir uns als Team von Noll Baudienstleistungen & Objektservice oHG bei Ihnen für Ihr Vertrauen in unsere Arbeit bedanken.

Derzeit befinden wir uns alle in einer außergewöhnlichen und  fremden Situation.

Wir als Ihr Handwerker sind darum bemüht, Ihnen auch weiterhin den gewohnten Service zu bieten.

 

Es ist für uns selbstverständlich, dass wir nur Mitarbeiter bei unseren Kunden arbeiten lassen, die sich gesund fühlen und sich in den letzten zwei Wochen in keinem offiziell als Risikogebiet eingestuften Gebiet aufgehalten haben.

 

Als Arbeitgeber haben wir unsere Mitarbeiter in der Vergangenheit über alle nötigen Schutz- und Hygienemaßnahmen informiert und werden diese Informationen auch künftig regelmäßig auffrischen.

 

Dies ist uns besonders wichtig:

Wenn wir derzeit auf Händeschütteln verzichten, ist dies nicht als unfreundliche Geste sondern als weitere Vorsichtsmaßnahme zu verstehen.

 

Sollten Sie sich in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder sich nicht gesund fühlen, bitten wir Sie VOR ARBEITSBEGINN um Benachrichtigung.

 

Ansonsten gibt es derzeit keine Einschränkungen für unsere Arbeit und wir freuen uns, alle anstehenden Aufgaben und Projekte weiterhin mit Einsatz und guter Laune für Sie zu erledigen.

 

Ihr Team von

 

Noll Baudienstleistungen & Objektservice oHG

 

Sollten seitens unserer Regierung weitere, drastische Maßnahmen zur Schließung von Betrieben getroffen werden, so werden wir dies zeitnah mitteilen.

 

Auszug Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) Montag, 16.03.2020

 

I. Ausdrücklich NICHT geschlossen wird der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Vielmehr sollten für diese Bereiche die Sonntagsverkaufsverbote bis auf weiteres grundsätzlich ausgesetzt werden. Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesen bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet.

Zurück